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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05 ER   

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https://dejure.org/2005,98883
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05 ER (https://dejure.org/2005,98883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2005 - L 3 KA 135/05 ER (https://dejure.org/2005,98883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2005 - L 3 KA 135/05 ER (https://dejure.org/2005,98883)
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  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Daneben ist aber seit langem anerkannt, dass Versicherte ausnahmsweise auch Privat(zahn)ärzte in Anspruch nehmen können, wenn ein sog. Systemversagen vorliegt, etwa weil Versorgungslücken vorliegen oder weil beispielsweise Privatbehandler als Folge von Informationspflichtverletzungen eines Vertragsarztes in Anspruch genommen worden sind (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12; SozR 3-2500 § 29 Nr. 3; Höfler in Kasseler Kommentar a.a.O., § 13 SGB V RdNr. 34; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Lsbls. - Stand April 2005 - , § 13 SGB V RdNr. 25ff, jeweils m.w.N.).

    In dieser Weise ist § 95b Abs. 3 SGB V ersichtlich auch vom BSG verstanden worden (SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 - betreffend kieferorthopädische Behandlung).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Sie ist bereits dann zu vermuten, wenn es einmal zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung gekommen ist (BGH NJW 2004, 1035).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2005 - L 3 KA 70/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Da das Ziel einer Wiederzulassung auch nicht mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung zu erreichen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2005 - L 3 KA 70/05 ER -), ist die vorliegend getroffene Feststellung erforderlich, um sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG wirksam zu schützen.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Dieser setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Antragsgegnerin würde künftig durch - in ihrer Funktion als Hoheitsträger verlautbarte - unrichtige Erklärungen rechtswidrig in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - Az.: 1 B 149/84 - Juris; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit vgl. auch BVerwGE 71, 183, 189).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Daneben ist aber seit langem anerkannt, dass Versicherte ausnahmsweise auch Privat(zahn)ärzte in Anspruch nehmen können, wenn ein sog. Systemversagen vorliegt, etwa weil Versorgungslücken vorliegen oder weil beispielsweise Privatbehandler als Folge von Informationspflichtverletzungen eines Vertragsarztes in Anspruch genommen worden sind (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12; SozR 3-2500 § 29 Nr. 3; Höfler in Kasseler Kommentar a.a.O., § 13 SGB V RdNr. 34; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Lsbls. - Stand April 2005 - , § 13 SGB V RdNr. 25ff, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Dieser setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Antragsgegnerin würde künftig durch - in ihrer Funktion als Hoheitsträger verlautbarte - unrichtige Erklärungen rechtswidrig in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - Az.: 1 B 149/84 - Juris; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit vgl. auch BVerwGE 71, 183, 189).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 KA 237/04

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassen von Äußerungen im Sozialrecht; Rückgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Zu der Frage der sachlichen Richtigkeit derartiger Schreiben hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. Januar 2005 - L 3 KA 237/04 - ausgeführt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2005 - L 4 KR 197/05

    Schäden durch die Unterbrechung der kontinuierlich gebotenen Behandlung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Dieser Rechtsprechung habe sich der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 16. August 2005 - L 4 KR 197/05 ER- ausdrücklich angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 3 KA 109/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 135/05
    Der Senat hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Parallelverfahren L 3 KA 109/05 ER um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Erkenntnisse über die Entwicklung des vertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Honorarniveaus von 1992 bis 2004 bzw über die Entwicklung des Verhältnisses zwischen privatzahnärztlichem und vertragszahnärztlichem Honorarniveau in diesem Zeitraum bestehen.
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